Von Johan, 33 Jahre, Unternehmer
Als ich vor einigen Jahren mein erstes Gewerbe angemeldet habe, dachte ich, ich wüsste genau, worauf es ankommt. Doch schnell wurde mir klar, dass es viele Mythen und Missverständnisse gibt, die sich hartnäckig halten. In diesem Artikel möchte ich die häufigsten Irrtümer über die Gewerbeanmeldung in Deutschland aufklären.
1. “Ein Kleingewerbe ist kein richtiges Gewerbe”
Viele denken, ein Kleingewerbe sei eine Art Sonderform mit weniger Pflichten. Tatsächlich gibt es in Deutschland nur den Begriff “Gewerbe” – ein “Kleingewerbe” ist lediglich eine steuerliche Vereinfachung für kleinere Unternehmen. Kleingewerbetreibende sind genauso zur Buchführung, zur Zahlung von Steuern und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verpflichtet wie jedes andere Gewerbe.
Fakt: Wer als Kleingewerbetreibender mehr als 22.000 Euro Jahresumsatz erzielt, muss Umsatzsteuer zahlen.
2. “Mit einem Gewerbeschein kann ich alles machen, was ich will”
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Gewerbeschein eine Art “Freifahrtschein” für jegliche geschäftliche Aktivitäten ist. Tatsächlich muss bei der Anmeldung genau angegeben werden, welche Art von Tätigkeit ausgeübt wird. Wer später sein Geschäftsfeld erweitert, muss dies beim Gewerbeamt nachtragen lassen.
“Viele Gewerbetreibende wundern sich, wenn sie eine Abmahnung erhalten, weil sie eine nicht genehmigte Tätigkeit ausübten.”
3. “Ohne Gewerbeanmeldung keine Steuern”
Ein weiteres Missverständnis ist, dass nur angemeldete Gewerbe steuerpflichtig sind. Tatsächlich besteht eine Steuerpflicht bereits dann, wenn eine selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird – auch ohne formelle Anmeldung. Das Finanzamt interessiert sich also nicht für den Gewerbeschein, sondern für die tatsächlichen Einkünfte.
Tabelle: Steuerliche Aspekte für Gewerbetreibende
| Steuerart | Gilt ab |
|---|---|
| Einkommensteuer | Ab dem ersten Euro Gewinn |
| Umsatzsteuer | Ab 22.000 Euro Jahresumsatz |
| Gewerbesteuer | Ab 24.500 Euro Jahresgewinn |
4. “Nebenberuflich ein Gewerbe? Dann brauche ich keine Genehmigung”
Auch wenn ein Gewerbe nur nebenberuflich betrieben wird, bedeutet das nicht, dass keine Genehmigungen erforderlich sind. Abhängig von der Branche gibt es spezielle Vorschriften. So benötigen Handwerker einen Meistertitel, Gastronomen eine Ausschankgenehmigung und Online-Händler müssen die gesetzlichen Vorgaben des Fernabsatzrechts beachten.
5. “Freiberufler brauchen keine Gewerbeanmeldung”
Grundsätzlich stimmt es, dass Freiberufler wie Ärzte, Journalisten oder Designer keine Gewerbeanmeldung benötigen. Doch nicht jede kreative oder beratende Tätigkeit gilt automatisch als freiberuflich. Wer sich nicht sicher ist, ob seine Arbeit als Gewerbe oder Freiberuf gilt, sollte sich beim Finanzamt erkundigen.
Fakt: Eine falsche Einordnung kann zu Steuer-Nachforderungen führen.
Fazit
Viele Missverständnisse rund um die Gewerbeanmeldung entstehen durch Halbwissen oder falsche Annahmen. Wer ein Gewerbe starten will, sollte sich daher nicht auf Mythen verlassen, sondern sich vorab gründlich informieren. Eine gute Vorbereitung spart nicht nur Zeit und Geld, sondern auch eine Menge Ärger.
